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Allgemeine Hinweise für interessierte Bewerber
Interessierte Hochschulen, die am ERASMUS Programm teilnehmen wollen, sind zu zwei erforderlichen Schritten verpflichtet.
Der erste Schritt ist die obligatorische Prüfung zur Eignung zum Förderprogramm.
Hier wird geprüft ob der Bewerber (die Hochschule) den Kriterien zur Förderung gerecht wird. In der Regel übernimmt dies das jeweilige Landesministerium.
Wenn dem so ist, leitet es die positive Bewertung an alle involvierten Instanzen weiter. Im Klartext bedeutet es, dass die Kultusminister Konferenz, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die EU-Kommission über die Förderfähigkeit unterrichtet werden.
Zweiter Schritt - ERASMUS Universitätscharta (EUC)
Mit positivem Bescheid zur Förderfähigkeit muss der Bewerber (die Hochschule) die sogenannte ERASMUS Universitätscharta (EUC) bei der EU-Kommission beantragen. Denn nur mit dieser Charta ist man zur Antragstellung der Fördermittel berechtigt. Nur mit Ihr kann man den Antrag auf ERASMUS-Mobilitätsmittel beim DAAD und ERASMUS-Projektmitteln bei der EU-Kommission stellen.
Dieser Antrag steht online abrufbereit. Dem Antrag an die EU-Kommission muss auch ein aktuelles European Policy Statement (EPS) und ein Papierausdruck mit der Unterschrift der Hochschulleitung nach Brüssel beiliegen.
Weiterführende Infos
Veranstaltungen
Konferenz zur Zukunft des Programms für lebenslanges Lernen Bonn Europa in Bewegung: Stakeholder-Konferenz zur Zukunft des Programms für lebenslanges Lernen 2014-2020
04.11.ERASMUS Intensivprogramme 2010/11 - Vertragsnehmerseminar
15.11. - 18.11.Deutsch-Polnisches Kontaktseminar
18.11. - 19.11.Polnisch-deutsche Tagung zum 4. Aufruf und 20jährigen Jubiläum von Tempus
25.11.ERASMUS Zentrale Maßnahmen: Seminar für deutsche Hochschulvertreter - "Die zentralen ERASMUS Aktivitäten im LLP besser nutzen - Projektbeispiele und Erfahrungen"
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