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Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA2)
Unter STA2 versteht sich eine weitere Förderung im Sinne der „Mobilität“. Hintergrund ist die Förderung ausländischen Unternehmenspersonals zwecks gezielter, einheitlicher und erfolgsversprechender Unterrichtsmaßnahmen.
Gefördert werden Aufenthalte, die mindestens 5 Unterrichtsstunden andauern und einen Aufenthalt von 6 Wochen nicht überschreiten. Auch hier werden die Vorschriften sehr genau genommen und diesbezüglich auch umfangreiche Überprüfungen vorgenommen.
Folgende Leistungen werden gefördert:
1. Erstattung von Fahrtkosten
2. Erstattung von Aufenthaltskosten (die Höhe staffelt sich nach dem jeweiligen Zielland)
Veranstaltungen
Konferenz zur Zukunft des Programms für lebenslanges Lernen Bonn Europa in Bewegung: Stakeholder-Konferenz zur Zukunft des Programms für lebenslanges Lernen 2014-2020
04.11.ERASMUS Intensivprogramme 2010/11 - Vertragsnehmerseminar
15.11. - 18.11.Deutsch-Polnisches Kontaktseminar
18.11. - 19.11.Polnisch-deutsche Tagung zum 4. Aufruf und 20jährigen Jubiläum von Tempus
25.11.ERASMUS Zentrale Maßnahmen: Seminar für deutsche Hochschulvertreter - "Die zentralen ERASMUS Aktivitäten im LLP besser nutzen - Projektbeispiele und Erfahrungen"
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